Leitbild
Unser Leitbild ist ein klares Bekenntnis zu unseren Werten. Es leitet sich aus dem übergeordneten Ziel ab, langfristige und vertrauensvolle Beziehungen mit unseren Auftraggebern und unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufzubauen und zu pflegen.
Grundwerteerklärung der Gebr. Stephan GmbH & Co. KG
Seit der Gründung unseres Unternehmens im Jahr 1911 durch Maurermeister Rudolph Stephan erbringt Gebr. Stephan Rohbau- und Schlüsselfertigbauarbeiten in der Metropolregion Rhein-Neckar für private Auftraggeberinnen und Auftraggeber, sowie ein breites Spektrum von Kunden aus Industrie, Gewerbe und Kommunen. Im Jahr 1986 wurde Gebr. Stephan Teil der Inhabergeführten SAX + KLEE-Unternehmensgruppe, welche seit 1909 besteht und damit ebenso auf eine über 100-jährige Geschichte zurückblicken kann.
Gebr. Stephan zeichnet sich durch ein familiäres Betriebsklima, bodenständige Unternehmertätigkeit und eine tiefe Verbundenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ihrem Arbeitgeber und dem Standort Ludwigshafen aus. Das große Engagement der Belegschaft ermöglicht es, die oft langjährigen, mitunter seit Jahrzehnten bestehenden und vertrauensvollen Geschäftsbeziehungen zu unseren Auftraggebern und Auftragnehmern kontinuierlich pflegen und ausbauen zu können. Der offene, ehrliche und faire Umgang untereinander, sowie mit unseren Geschäftspartnern ist neben einem hohen Maß an Zuverlässigkeit, Qualität und Arbeitssicherheit ein Garant für unseren Erfolg.
Es ist unser Anspruch, diese Werte und Eigenschaften auch in Zukunft zu bewahren und damit die Unternehmensentwicklung zum Wohle unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie unserer Geschäftspartner positiv zu beeinflussen. Auf Basis der in dieser Grundwerteerklärung niedergelegten Leitlinien wollen wir unser unternehmerisches Handeln ausrichten und damit das langfristige Bestehen des Unternehmens sicherstellen.
Für unser gesamtes geschäftliches Handeln lassen wir uns von den für alle im Unternehmen verbindlichen Grundwerten leiten.
Wir…
… halten die für uns geltenden Gesetze und Regeln, insbesondere solche zur Wahrung des fairen Wettbewerbs, gegen Korruption und gegen illegale Beschäftigung ein
… gehen respektvoll und fair mit unseren Kolleginnen und Kollegen, sowie unseren Geschäftspartnern um
… dulden keinen Missbrauch der eigenen Position zu persönlichem Vorteil, zugunsten Dritter oder zum Nachteil des Unternehmens
… vermeiden Konflikte zwischen den privaten Interessen und solchen des Unternehmens
… gehen mit Geschäftsinformationen oder Betriebsgeheimnissen vertraulich um
Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter trägt mit ihrem bzw. seinem Handeln dazu bei, Gebr. Stephan als zuverlässiges und integres Unternehmen nach innen, gegenüber Geschäftspartnern und in der Öffentlichkeit zu präsentieren. Verstöße gegen unsere Grundsätze und die daraus abgeleiteten Verhaltensrichtlinien können das Unternehmen oder einzelne Angestellte erheblichen Risiken aussetzen und werden daher in keiner Weise toleriert.
Der besonderen Bedeutung des werteorientierten Handelns bei unserer täglichen Arbeit wollen wir als Geschäftsleitung Ausdruck verleihen, indem wir uns und unser Handeln fortan als Mitglied des EMB-Wertemanagement Bau e. V. in regelmäßigen Abständen durch unabhängige und erfahrene Auditoren überprüfen lassen werden. Dadurch schaffen wir einen zuverlässigen Rahmen, um auch in Zukunft mit „Kompetenz und Sicherheit am Bau“ tätig zu sein.
Verhaltensrichtlinien der Gebr. Stephan GmbH & Co. KG
Die Verhaltensrichtlinien konkretisieren das in der Grundwerteerklärung niedergelegte Leitbild unseres Unternehmens. Sie gelten als Bestandteil einer Betriebsvereinbarung über die Implementierung eines Compliance-Management-Systems verbindlich für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Verantwortlich für das Compliance-Management-System ist die Geschäftsführung.
1. Grundsätze im Umgang mit Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern
Die Geschäftsführung erwartet, dass alle Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner fair behandelt und ihre Rechte sowie ihre Privatsphäre respektiert werden. Eine unterschiedliche Behandlung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität darf nicht erfolgen.
Das Unternehmen duldet keine sexuellen Belästigungen. Ebenso wenig tolerieren wir sogenanntes Mobbing. Anzeichen hierfür sind insbesondere Verleumdungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder ihrer Familien, Verbreiten von Gerüchten, Drohungen, Erniedrigungen, Beschimpfungen, Schikanen, ehrverletzende oder unwürdige Behandlungen durch Vorgesetzte oder Kolleginnen und Kollegen sowie absichtliches Zurückhalten von arbeitsnotwendigen Informationen. Betroffene haben das Recht, von den Ansprechpartnern, wie Vorgesetzten, Betriebsrat oder dem Personalbereich dazu angehört zu werden.
2. Vermeidung von Interessenskonflikten
2.1 Grundsätze
Private und geschäftliche Interessen sind strikt zu trennen. Geschäftliche Verbindungen oder Kontakte dürfen weder zum eigenen oder fremden Vorteil genutzt werden noch zu einem Nachteil des Unternehmens führen. Bei der Möglichkeit oder der Gefahr von Interessenkonflikten haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich im Zweifel an ihre Vorgesetzte bzw. ihren Vorgesetzten zu wenden. Sie haben sich bei ihm/ihr oder dem Personalbereich Rat und Hilfe einzuholen. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter kann sich insoweit auch an den Betriebsrat wenden. Um Interessenkollisionen zwischen Unternehmen und Privatbereich auszuschließen, sollen Unternehmensangehörige grundsätzlich davon Abstand nehmen, Geschäftspartner von Gebr. Stephan oder der anderen zur Unternehmensgruppe der SAX + KLEE GmbH Holding gehörenden Unternehmen für private Zwecke zu beauftragen.
2.2 Interessenkonflikte durch Nebentätigkeiten
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, die Ausübung jeglicher das Arbeitsverhältnis beeinträchtigender Nebentätigkeiten von der Geschäftsführung genehmigen zu lassen. Die Geschäftsführung wird die Zustimmung zur Ausübung einer Nebentätigkeit verweigern oder widerrufen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass durch die Nebentätigkeit die Erfüllung arbeitsvertraglicher Aufgabenstellungen beeinträchtigt und/oder gesetzliche oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verletzt werden. Um Interessenkonflikte auszuschließen, ist eine Nebentätigkeit für einen Wettbewerber oder einen Geschäftspartner von Gebr. Stephan oder der anderen zur Unternehmensgruppe der SAX + KLEE GmbH Holding gehörenden Unternehmen nicht gestattet.
2.3 Interessenkonflikte durch Beteiligungen
Wesentliche Beteiligungen (mehr als 10%) an anderen Unternehmen im direkten geschäftlichen Umfeld (hierzu zählen insbesondere Wettbewerber, Kunden und Lieferanten) sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Geschäftsführung erlaubt. Wesentliche finanzielle Beteiligungen enger Familienangehöriger an einem Wettbewerber, Kunden oder Lieferanten sind der Geschäftsführung anzuzeigen.
3. Umgang mit erhaltenen Zuwendungen
Hersteller und Lieferanten sind auf Basis eines fairen Wettbewerbs und unter Berücksichtigung der Kriterien Preis und Qualität ihrer Leistung, sowie ihrer Eignung auszuwählen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Geschäftspartner und Dienstleister. Es ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern untersagt, von Dritten, zu denen Gebr. Stephan oder ein anderes zur Unternehmensgruppe der SAX + KLEE GmbH Holding gehörendes Unternehmen eine Geschäftsbeziehung anstrebt oder unterhält, Vorteile zu fordern, sich versprechen zu lassen oder diese anzunehmen.
3.1 Erhaltene Geschenke oder andere Zuwendungen
Geschenke im Wert von mehr als € 50,00 sind grundsätzlich abzulehnen. Abweichungen von dieser Regelung sind der Geschäftsführung anzuzeigen und können von dieser in Ausnahmefällen genehmigt werden. Die Annahme von Bargeld ist ausnahmslos untersagt. Private Reisen, die mit Geschäftsreisen verbunden sind, oder Geschäftsreisen dürfen nicht auf Kosten von Geschäftspartnern oder Dritten erfolgen. Solche Reisekosten sind ausnahmslos entsprechend den geltenden Reisekostenregelungen abzurechnen.
3.2 Geschäftsessen und erhaltene Einladungen
Geschäftsessen, die nach Anlass, Art, Häufigkeit und Umfang geschäftsübliche Bewirtungen darstellen, d.h. berechtigten geschäftlichen Zwecken dienen, sind zulässig, wenn eine Einladung freiwillig und in einem angemessenen Rahmen der gewöhnlichen Zusammenarbeit erfolgt. Einladungen durch Geschäftspartner oder Dienstleister zu sonstigen Veranstaltungen (z.B. Sport-, Kulturveranstaltungen, Hausmessen, Produktinformationsveranstaltungen, Seminare, Fortbildungen usw.) sind zulässig, wenn sie nach Art und Umfang angemessen und nach objektiver Betrachtung geschäftsüblich sind.
4. Zuwendungen an Geschäftspartner
Es dürfen keine finanziellen oder anderen Vorteile an Geschäftspartner gewährt werden, die das geschäftliche Urteilsvermögen des Beschenkten beeinträchtigen bzw. zu einem Interessenkonflikt führen können.
4.1 Geschenke oder sonstige Zuwendungen
Geschenke dürfen im üblichen Kontext einer Geschäftsbeziehung und einem angemessenen materiellen Umfang gemacht werden. Geschenke dürfen grundsätzlich im Kalenderjahr pro Person einen Wert von € 50,00 nicht überschreiten. Abweichungen von dieser Regelung müssen vorab durch die Geschäftsführung genehmigt werden.
4.2 Bewirtungen
Geschäftsessen, die nach Anlass, Art, Häufigkeit und Umfang geschäftsübliche Bewirtungen darstellen, d.h. berechtigten geschäftlichen Zwecken dienen, sind zulässig.
4.3 Verhalten gegenüber Behörden und Amtsträgern
Inhaber politischer Ämter und Vertreter von Behörden oder öffentlichen Institutionen (Amtsträger) sind dem Allgemeinwohl verpflichtet. Daher sind lediglich angemessene und anlassbezogene Geschenke, die anerkannten sozialen Höflichkeitsregeln entsprechen und den Respekt vor dem Amt oder der politischen Aufgabe nicht tangieren, zulässig (z. B. Blumenstrauß oder Flasche Wein zum Geburtstag, zum Dienstjubiläum, aus Anlass des Ausscheidens aus dem Amt).
5. Spenden und Sponsoring
Gebr. Stephan beteiligt sich mit Spenden zu gemeinnützigen, sozialen, kulturellen, sportlichen und wissenschaftlichen Zwecken im geschäftsüblichen Umfang am sozialen und gesellschaftlichen Leben.
Die Entscheidung über Spenden und das Sponsoring von Veranstaltungen trifft ausschließlich die Geschäftsführung.
6. Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Korruption
Gebr. Stephan wendet sich gegen alle Formen von Korruption und damit verbundene Straftaten. Korruption wird von unserem Unternehmen strikt abgelehnt und nicht toleriert. Die Geschäftsführung unternimmt alles, um Korruption und damit verbundene kriminelle Handlungen aufzudecken und ohne Ansehen der Person zu verfolgen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen Verdacht auf Korruption oder andere kriminelle Handlungen oder schwerwiegende Unregelmäßigkeiten haben, sollen diesen Verdacht melden. Sofern sie selbst einem Bestechungsversuch ausgesetzt sind, sollen sie diesen ebenfalls unverzüglich melden. Ansprechpartner ist neben den unmittelbaren Vorgesetzten der Betriebsrat.
7. Auftreten in der Öffentlichkeit und Medienkontakte
Ein Engagement in einer öffentlichen oder gemeinnützigen Einrichtung, in Vereinen oder in öffentlichen Funktionen auf kommunaler oder überregionaler Ebene sowie die Ausübung von Ehrenämtern werden vom Unternehmen grundsätzlich begrüßt, soweit Engagement oder Ehrenamt die Erfüllung arbeitsvertraglicher Pflichten nicht gefährden und mit der Stellung im Unternehmen vereinbar sind. Die Übernahme solcher Engagements sind mit der Geschäftsführung abzustimmen.
Unser Ziel ist es, das Unternehmensgeschehen stets vollständig, zeitnah, verständlich und korrekt nach außen darzustellen. Offizielle Stellungnahmen und Veröffentlichungen, insbesondere gegenüber Medien, werden nur durch die hierzu befugten Mitarbeiter herausgegeben. Ohne ausdrückliche Genehmigung darf kein Mitarbeiter Kontakt zu Medien aufnehmen oder mit Medien kommunizieren, wenn Angelegenheiten des Unternehmens betroffen sind.
8. Schutz von betrieblichem Eigentum und Daten, Verschwiegenheitspflichten
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, mit Unternehmenseigentum verantwortlich umzugehen und es vor Verlust, Beschädigungen oder Missbrauch zu schützen. Dazu gehören neben den zur Nutzung überlassenen Dingen wie PC, Maschinen etc. insbesondere auch die immateriellen Güter wie relevante Daten, Geschäftsgeheimnisse, Patente und Marken. Ohne ausdrückliche Zustimmung der Vorgesetzten dürfen Einrichtungen oder Gegenstände des Unternehmens nicht für private Zwecke genutzt oder aus dem räumlichen Bereich des Unternehmens entfernt werden. Einzelheiten für Laptops, Telefone etc. können durch gesonderte Arbeitsanweisungen und Rundschreiben zur IT-Nutzung geregelt werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowohl während der Dauer ihres Arbeitsverhältnisses als auch nach dessen Beendigung absolutes Stillschweigen bewahren.
9. Umweltschutz
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Verantwortung, Gesetze und Regelungen zum Thema Umweltschutz sowohl im wörtlichen als auch im übertragenen Sinne einzuhalten und die Umwelt an jedem Ort, an dem sie arbeiten, zu schützen. Dazu gehört insbesondere, dass alle erforderlichen Genehmigungen eingeholt werden und die Führung des Geschäftsbetriebs in Übereinstimmung mit allen zu beachtenden Gesetzen zum Schutz der Umwelt erfolgt.
10. Kartellrecht
Es entspricht unserer Geschäftspolitik, einen fairen Wettbewerb zu fördern. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften zu beachten. Zuwiderhandlungen sind mit hohen Strafen und Geldbußen bedroht und können die Nichtigkeit der entsprechenden Vereinbarung zur Folge haben.
Verboten sind Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Wettbewerbern („horizontale“ Wettbewerbsabsprachen), die eine Verhinderung oder Einschränkung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Hierzu zählen z. B. Vereinbarungen über Preise, Angebote, Kundenzuteilung, Verkaufsbedingungen, Produktions- oder Absatzquoten oder die Aufteilung von geographischen Märkten. Auch Absprachen und Vereinbarungen zwischen Lieferanten und Kunden oder Patentinhabern und Lizenznehmern („vertikale“ Wettbewerbsbeschränkungen) sind verboten. In Zweifelsfällen ist frühzeitig Kontakt mit der Geschäftsführung aufzunehmen.
11. Datenschutz
Wir halten uns an strenge Standards, wenn wir personenbezogene Daten unserer Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter oder Geschäftspartner weiterverarbeiten. Alle personenbezogenen Daten werden ausschließlich zweckgebunden, nachvollziehbar, sorgfältig und im Einklang mit den jeweils geltenden Datenschutzgesetzen erhoben und verarbeitet. Der Zugang zu Personalunterlagen ist auf Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Personen beschränkt, die eine dafür geltende Berechtigung und ein berechtigtes geschäftliches Interesse zu einer solchen Einsichtnahme haben. Vertrauliche Mitarbeiterdaten dürfen ohne eine entsprechende Berechtigung oder gesetzliche Grundlage an niemanden außerhalb des Unternehmens weitergegeben werden. In Zweifelsfällen muss der Datenschutzbeauftragte um Rat gefragt werden.
12. Handeln nach den Verhaltensgrundsätzen
Für die Einhaltung der Verhaltensgrundsätze sind alle einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrer täglichen Arbeit verantwortlich. Führungskräfte haben die besondere Verpflichtung, bei der Befolgung der Grundsätze mit gutem Beispiel voranzugehen und durch ihr eigenes Verhalten Vorbild für integres und loyales Handeln zu sein. Sie haben insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass diese Grundsätze im geschäftlichen Alltag umgesetzt und mit Leben erfüllt wird. Wer gegen diese Verhaltensgrundsätze verstößt, muss ohne Ansehen der Person mit arbeitsrechtlichen Sanktionen bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen. Wird Gebr. Stephan durch Verstöße geschädigt, so werden gegen den oder die Verantwortlichen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Schadensersatzansprüche (Regressansprüche) geltend gemacht. Bei dem Verdacht auf Straftaten wird Strafanzeige erstattet.
13. Ansprechpartner bei Fragen zu den Verhaltensgrundsätzen
Bei Fragen zu den Verhaltensgrundsätzen oder Unsicherheiten hinsichtlich des richtigen Verhaltens ist das Gespräch mit den direkten Vorgesetzten oder den nächsthöheren Vorgesetzten zu suchen. Sollte dies nicht möglich oder nicht gewollt sein, stehen der Personalbereich sowie der Betriebsrat zur Verfügung.